Evangelische Kirchengemeinden und andere Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) können staatliche Zuschüsse aus Mitteln des Weiterbildungsgesetzes Hessen über die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung aus der Regelförderung (A), aus dem Förderfonds (B) oder aus den Kirchlichen Regionalen Fördermitteln (C) erhalten.

A. Regelförderung

Bezuschusst werden Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Juni des dem Bezuschussungsjahr folgenden Jahres.

Voraussetzungen:

  • Veranstaltungen der Erwachsenenbildung
  • öffentliche Ausschreibung der Veranstaltung

Fristen:

  • für Veranstaltungen des 1. Halbjahres zum 31.08. und
  • für Veranstaltungen des 2. Halbjahres zum 31.01. des dem Bezuschussungsjahr folgenden Jahres

Förderobergrenzen: 

  • Gemeinden und gemeindlichen Einrichtungen erhalten bis zu 2.500 € Gesamtzuschuss pro Jahr, übergemeindliche Einrichtungen bis zu 8.500 € pro Jahr
  • Kurse mit bestimmter Thematik wie z.B. Gesundheit, Gestalten, Eltern-Kind-Gruppen werden eingeschränkt bezuschusst


B. Förderfonds Hessen

  • stellt eine Möglichkeit der staatlichen, projektbezogenen Förderung innovativer Maßnahmen der Erwachsenenbildung mit experimentellem Charakter dar
  • fördert öffentlich zugängliche Maßnahmen der politischen oder kulturellen Bildung 

Voraussetzung ist, dass es sich um innovative Maßnahmen handelt, die

  • in Kooperation mit anderen Einrichtungen durchgeführt werden
  • der regionalen Vernetzung von Erwachsenenbildung dienen

Das Formular für die Beantragung der Mittel (Antrag Förderfonds), finden Sie hier. Anträge gehen an unsere Geschäftsstelle in Darmstadt. Bitte ergänzen Sie Ihre Ausführungen formlos, sollte der Platz auf dem Formular nicht ausreichen. Die Förderfondskriterien auf einen Blick finden Sie hier.

Fristen:

  • Für Maßnahmen im Zeitraum Januar bis April: 30.11. des vorausgehenden Jahres
  • Für Maßnahmen im Zeitraum Mai bis August: 31.03. des Bezuschussungsjahres
  • Für Maßnahmen im Zeitraum September bis Dezember: 31.07. des Bezuschussungsjahres

Im Antrag ist die Maßnahme ausführlich darzustellen (Titel, Zeitraum, Leitung, Lernziele, Zielgruppe, Programmübersicht, Veröffentlichung). Die zu erwartenden Kosten sowie die geplante Finanzierung einschließlich der Eigenbeteiligung des Trägers und die zu erwartenden Teilnahmebeiträge sind aufzulisten.

NEU Enthält die beantragte Maßnahme digitale Komponenten (z.B. Streaming, hybride Formen, Webinare etc.) wird die geförderte Summe pauschal um 25 % mindestens aber um 200,00 € angehoben. Kosten, die durch die technische Ausstattung entstehen (Hardware, zusätzliches Personal, Gebühren, Lizenzen etc.) sind nicht förderfähig.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme formlos vorzulegen. Er besteht aus einer von der kassenführenden Stelle bestätigten Auflistung der Kosten und Einnahmen oder einem Sachbuchauszug (die Belege sind in Kopie beizufügen), einer Verlaufsbeschreibung, dem Programm, einem Belegexemplar der Ausschreibung, einer Teilnahmeliste, evtl. Kopien von Pressenotizen. 

Die Höhe des Zuschusses beträgt unabhängig von der Zahl der Unterrichtseinheiten bis zu 49% der Kosten jedoch höchstens 1.300,– € unter der Voraussetzung, dass mit dem Zuschuss kein Gewinn erzielt wird. 

Je Antragsteller können maximal drei Maßnahmen pro Jahr gefördert werden.

C. Kirchliche Regionale Fördermittel

Diese Mittel stehen für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zur Verfügung. Anträge werden ganzjährig formlos an unsere Geschäftsstelle gesendet (Kontaktdaten siehe unten) und enthalten eine Projektbeschreibung sowie eine Kostenaufstellung.


Weitere Beratung und Unterstützung
erhalten Sie von uns: 

Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Heinrichstraße 173
64287 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 66 90 -193 
Fax: 0 61 51 / 66 90 -123
E-Mail: info.ageb@ekhn.de

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