Kirchengemeinden und Einrichtungen
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) können staatliche Zuschüsse zu Veranstaltungen aus Mitteln des Weiterbildungsgesetzes Rheinland-Pfalz über die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung erhalten. 

Bezuschussungsfähig sind Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, die

  • als Einzelveranstaltungen,
  • längerfristigen Maßnahmen (Kurse / Seminare) mit und ohne Übernachtung

durchgeführt werden.

  • Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht werden*. Die Veröffentlichung im Gemeindebrief reicht nicht aus.
  • Die Veröffentlichung muss so gestaltet sein, dass der Charakter als Bildungsangebot deutlich wird, d.h. das Bildungsziel muss klar erkennbar sein*
  • Jede Veranstaltung muss mindestens acht Teilnehmende aufweisen*

*Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (Rheinland-Pfalz) vom 5. Februar 1996, zuletzt geändert am 03.07.2024

Unterstützung erhalten Sie von der

Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN
Heinrichstraße 173
64287 Darmstadt
Telefon: 06151/6690-185
Telefax: 06151/6690-123
Email: silke.schikatis@ekhn.de 

Stichtag
für Anträge zu Veranstaltungen der Erwachsenenbildung des Jahres 2024 ist der

31. Januar 2025

Gerne können Sie auch unterjährig Ihre Zuschussanträge an uns schicken.